Bildungscheck NRW: Das Land dreht den Geldhahn wieder auf

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat das Förderangebot wieder ausgebaut. In der Förderperiode von 2015 war noch die eine oder andere größere Hürde zur Bewilligung der Förderung zu nehmen. Das Thema rund um den Fachkräftemangel hat nun jedoch für eine „Lockerung“ der Konditionen gesorgt und es stehen 30 Millionen Euro aus dem europäischen Sozialfonds bereit. Die wichtigsten Fakten und Änderungen haben wir hier für Euch aufgeführt:

Bildungsscheck NRW - Was bleibt gleich?

  • Weiterhin werden die Kosten für die berufliche Weiterbildung, welche fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, zur Hälfte aus EU-Mitteln gefördert.
  • Es gibt maximal 500,- € geschenkt.
  • Das Aufsuchen einer Beratungsstelle vor Ausstellung des Bildungsschecks bleibt Pflicht.
  • Es gibt nach wie vor zwei Zugänge für die Förderung (individuell/betrieblich). Es können Privatleute einen Bildungscheck beantragen. Der Restbetrag wird aus eigener Tasche gezahlt. Bei dem betrieblichen Zugang können Unternehmen Bildungsschecks für die Förderung der Mitarbeiter nutzen.
  • Der Teilnehmer der Weiterbildung muss in NRW seiner Tätigkeit nachgehen.
  • Der Arbeitgeber (Betrieb) darf höchstens 249 Beschäftigte haben.

Bildungsscheck NRW - Was ist künftig neu?

  • Der Bildungsscheck kann nun einmal jährlich genutzt werden. In der vorherigen Förderperiode war dies nur alle 2 Jahre möglich.
  • In allen bereits abgelaufenen Förderperioden war die Gruppe der Selbstständige stets ausgeschlossen. Dies ändert sich nun. Auch Selbständige können einmal jährlich von der Förderung über den individuellen Zugang profitieren.
  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen war häufig das Ausschlusskriterium in der Vergangenheit. Um mehr Personengruppen von der Förderung partizipieren zu lassen, wurde der Wert von 30.000,- € auf 40.000,-  € angehoben. Bei gemeinsamer Veranlagung sind es analog 80.000,- €.
  • Nicht nur der individuelle Zugang wurde verbessert sich. Auch die Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können sich freuen! im betrieblichen Zugang können jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantragt werden. Eine klare Stärkung des Mittelstands.
  • Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter darüber hinaus nicht mehr an den Kursstandort schicken. Inhouse Lösungen werden nun ebenfalls in den Reigen der Geförderten aufgenommen. Diese wurden bisher ausgeschlossen.

Einzig und allein der öffentliche Dienst bleibt wie bisher von der Förderung ausgeschlossen.

Ich will den Bildungsscheck – Was muss ich tun?

  1. Schau auf unserer Homepage unter Bildungsscheck NRW
  2. Suche Dir frühzeitig eine Beratungsstelle in deiner Nähe und vereinbare einen Termin.

Kleiner Tipp: Frag vorher telefonisch bei der Beratungsstelle an, welche Unterlagen bei dem Termin mitgebracht werden sollten.

Kontakt