ESG-Reporting: So schaffen Sie Transparenz für Investoren und Stakeholder

ESG-Reporting: Das müssen Sie wissen

Entdecken Sie in unserem Blogbeitrag die essentiellen Aspekte des ESG-Reportings: Von der ESG-Definition bis zu politischen Hintergründen. Erfahren Sie, warum Unternehmen zunehmend transparent über ihre soziale und ökologische Verantwortung berichten müssen.

Zwischen Pflicht und Kür

Durch die wachsende Relevanz des Themas Nachhaltigkeit (ESG) sehen sich Unternehmen heute mit der Herausforderung konfrontiert, nicht mehr nur ihre finanziellen Leistungen zu dokumentieren, sondern ebenso ihre soziale und ökologische Verantwortung transparent in Form eines ESG-Reportings darzulegen. Diese Dynamik wirft einige Schlüsselfragen auf, die wir in diesem Artikel zur ESG-Berichterstattung kurz und prägnant beleuchten möchten. Außerdem bietet unser kostenloses Whitepaper einen schnellen Überblick über die wesentlichen Aspekte des ESG-Reportings.

ESG: Was steckt hinter dem Begriff?

Die Abkürzung „ESG“ steht für Environmental, Social und Governance (zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und stellt die drei Säulen der Nachhaltigkeit dar. Die Aufgabe des ESG-Reportings besteht darin, die Strategien, Ziele, Maßnahmen, Ressourcen und Messgrößen (KPIs) eines Unternehmens in diesen drei Bereichen transparent, verständlich und vollständig darzustellen und eine sorgfältige Berichterstattung durchzuführen.

Im Folgenden haben wir einmal aufgeschlüsselt, welche Faktoren zu den drei Nachhaltigkeitsbereichen der ESG zählen:


Environment (Umwelt)

  • Klimaschutz
  •  Anpassung an den Klimawandel
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Verschmutzung
  • Biodiversität und Ökosysteme

Social (Soziales):

  • Chancengleichheit, inkl. Geschlechtergleichheit und gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
  • Arbeitsbedingungen, inkl. sicherer Beschäftigung, angemessener Löhne, sozialer Dialog, Einbeziehung der Arbeitnehmer, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Achtung der Menschenrechte, inkl. Grundfreiheiten, demokratischer Grundsätze im Einklang mit internationalen Menschenrechts-Standards

Governance (Unternehmensführung):

  • Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, auch hins. Nachhaltigkeitsaspekten und deren Zusammensetzung sowie Fachwissen und Fähigkeiten zur Erfüllung der Rollen oder des Zugangs zu solcher Expertise bzw. Fähigkeit
  • Unternehmensethik und -kultur, inkl. Bekämpfung von Korruption und Bestechung
  • Politisches Engagement, inkl. Lobbyaktivitäten
  • Steuerung und Qualität von Beziehungen zu Geschäftspartnern, inkl. Zahlungsmodalitäten
  • Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme, auch hinsichtlich Berichterstattungsprozesse

Historische Entwicklung und regulatorische Anforderungen

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bezieht sich auf die Veröffentlichung von Informationen über die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen einer Organisation. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Leistungen in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit transparent darzustellen und ihre Fortschritte zu kommunizieren. Dies trägt zur Stärkung des Vertrauens der Stakeholder sowie der Investoren bei und fördert eine nachhaltige Entwicklung. Ihren Ursprung hat die ESG-Berichterstattung in der Politik: Nach dem Pariser-Klimaabkommen in 2015 veröffentlichte die EU-Kommission im März 2018 den Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Dieser beinhaltet mehrere Ziele: Eines davon besteht darin, Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen zur Erreichung eines nachhaltigen und integrativen Wachstums umzulenken. Außerdem sollen die finanziellen Risiken aus dem Klimawandel, der Ressourcenknappheit, der Umweltzerstörung und sozialen Problemen bewältigt sowie die Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz-und Wirtschaftstätigkeit gefördert werden. Daraufhin legte die EU im Dezember 2019 nach und stellte den sog. Green Deal vor.

Ziel dieses Green Deals ist es, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen und gleichzeitig das Wirtschaftswachstum innerhalb der EU zu fördern. Der Green Deal umfasst eine breite Palette von Maßnahmen und Politikbereichen, die darauf abzielen, den Klimawandel zu bekämpfen und die Belastung der Umwelt zu verringern.

EU-Taxonomie-Verordnung

Zur Erreichung der Ziele des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums sieht die EU es als erforderlich an, ein einheitliches EU-Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen. Dies ist im Jahr 2020 mit der sog. EU-Taxonomie-Verordnung erfolgt. Große Unternehmen von öffentlichem Interesse haben danach bereits ab 2021 ihre Wirtschaftstätigkeiten nach dieser Taxonomie zu klassifizieren. Nicht-Finanzunternehmen haben ihre „grünen“ Umsatzerlöse, CAPEX und OPEX, anzugeben.

Corporate Sustainability Reporting Directive und ESRS

Anfang 2023 trat auch die Corporate Sustainability Reporting Directive (kurz: CSRD) in Kraft. Diese soll ebenfalls zu den Zielen des Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums beitragen, indem sie die Rechenschaftsfunktion und Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte stärkt. Nach der CSRD haben in den kommenden Jahren ab 2024 zunehmend mehr Unternehmen eine nachhaltige Berichterstattung bzw. ein ESG Reporting verpflichtend zu veröffentlichen. Angefangen bei den bereits aktuell zu einer nicht-finanziellen Erklärung verpflichteten großen Unternehmen von öffentlichem Interesse, über große Kapitalgesellschaften und kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse in der EU bis hin zu Nicht-EU-Mutterunternehmen werden die Unternehmen und Konzerne über die Themen Environment, Social und Governance (ESG) nach einheitlichen Standards berichten müssen. Diese einheitlichen Standards liegen in einem ersten Set seit Ende Juli 2023 in Form von 12 European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vor und umfassen eben die genannte Themenpalette ESG. Künftig sollen weitere – insbesondere branchenspezifische – Standards für das Reporting folgen. Die ESRS präzisieren zum einen, wie bei der Ermittlung der für das Unternehmen wesentlichen Themen vorgegangen werden soll und legen zum anderen fest, was im Rahmen der als wesentlich festgelegten Themen zu berichten ist. Daneben legt die CSRD fest, in welcher Form die Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung durch ein ESG-Reporting zu erstellen, prüfen zu lassen und zu veröffentlichen haben. Da es sich bei der CSRD um eine Richtlinie handelt, ist diese final bis Anfang Juli 2024 durch jeden EU-Mitgliedstaat in nationales Recht zu transformieren.

Exkurs: Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland sind bereits ESG-Vorreiter
Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland sind bereits ESG-Vorreiter. Galten Nachhaltigkeitsinitiativen in Unternehmen lange als wenig effektiv und kostenintensiv, ist spätestens seit der Corona-Pandemie allen klar, dass nachhaltige Geschäftsmodelle erheblich zur Resilienz von Unternehmen beitragen. Nicht nur Politiker und Konsumenten fordern nachhaltige Unternehmensstrategien und Berichterstattung in Form von ESG-Reporting, sondern auch die Belegschaft, Stakeholder und Investoren sind an diesen Informationen interessiert. Gerade im Mittelstand sind viele Unternehmen längst mit dem ESG-Thema vertraut und auch viele größere Unternehmen können sich daran ein Beispiel nehmen. Wenn Sie daran interessiert sind, welche Unternehmen dazu zählen, empfehlen wir Ihnen das aktuellste ESG-Ranking der WiWo. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu diesem Thema.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Im Unterschied zur Nachhaltigkeitserklärung nach der CSRD unterliegt die Berichterstattung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht einer Prüfung durch den Abschlussprüfer, sondern durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das bei Verstößen im ESG-Reporting Sanktionen verhängen kann.

Vorteile des ESG-Reportings

Dass eine sorgfältige Nachhaltigkeitsberichterstattung den Unternehmen Arbeit bereitet, lässt sich nicht leugnen. Allerdings ermöglicht die Nachhaltigkeitsberichterstattung den Unternehmen, ihre Reputation zu verbessern. Indem sie ihre Nachhaltigkeitsleistungen z. B. durch Reporting offenlegen, können Unternehmen das Vertrauen ihrer Kunden, Investoren und anderer, neuer Stakeholder gewinnen. Ein Unternehmen, das beispielsweise fair gehandelte Produkte anbietet oder Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes in Form der Reduktion von Treibhausgasen vornimmt und dies im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung darstellt, kann sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen positionieren und dadurch seine Kundenbindung stärken. Des Weiteren rückt das Thema Nachhaltigkeit auch bei der Kapitalbeschaffung immer weiter in den Fokus. Auch Finanzunternehmen, wie Banken und Versicherungen, sowie andere Investoren erhöhen, bedingt durch die EU-Regulierung, ihre Anforderungen an die Unternehmen im Rahmen der Kapitalvergabe.

Wer prüft Ihre ESG-Berichterstattung?

Die Nachhaltigkeitserklärung, die sich aus den Anforderungen der CSRD ergibt, ist einer externen Prüfung mit begrenzter Prüfungssicherheit (sog. limited assurance) zu unterziehen. Die Prüfung ist durch den Abschlussprüfer durchzuführen. Allerdings kann Deutschland im Rahmen eines Mitgliedstaatenwahlrechts noch bestimmen, ob auch andere geeignete Prüfer tätig werden dürfen. Hierfür ist die Umsetzung der CSRD in deutsches Handelsrecht abzuwarten.

Sie möchten tiefer in das Thema der ESG-Berichterstattung einsteigen und herausfinden, wie die Akademie für internationale Rechnungslegung (AkiR) Sie dabei unterstützen kann?

Dann laden Sie sich unser kostenloses Whitepaper zum ESG-Reporting herunter!

Jetzt herunterladen

Fazit

Dieser Artikel hebt hervor, wie wichtig es für Unternehmen ist, ihre soziale und ökologische Verantwortung transparent in Form einer Berichterstattung darzulegen, da dies zunehmend von Investoren und Stakeholdern gefordert wird. Die regulatorischen Entwicklungen in der EU werden erklärt und die Vorteile zum Thema ESG-Reporting für die Reputation von Unternehmen im Detail erläutert. Außerdem wird die Notwendigkeit einer externen Prüfung betont, um die Qualität und die geforderten Standards der Berichterstattung sicherzustellen. Bei weiterführendem Interesse empfehlen wir den Download des kostenlosen Whitepapers zur ESG-Berichterstattung.

ESG-Reporting: Vertiefen Sie Ihre Kenntnisse mit unserem Weiterbildungsangebot

Das Thema der ESG-Berichterstattung interessiert Sie über diesen Artikel hinaus? Dann empfehlen wir Ihnen unser Qualifizierungsprogramm zur erfolgreichen und sicheren Umsetzung des ESG-Reportings! Schließen Sie mit unserem Certificate in Sustainability Reporting (CiSR)® ab oder buchen Sie einzelne Module zum Reporting separat. Informieren Sie sich jetzt hier über das Angebot oder lassen Sie sich von unseren Experten und Expertinnen beraten!
 

Kontakt