Gesetzgebung | Neuregelungen im Juni 2026 (Bundesregierung)

    Der Kauf eines E-Autos kann mit bis zu 6.000 € bezuschusst werden. Schnellerer und einfacherer Widerruf bei Onlineverfahren mit einem einfachen Klick. Über diese und weitere im Juni 2026 in Kraft getretene Änderungen informiert die Bundesregierung.

    Förderprogramm E-Auto: bis zu 6000 € Zuschuss

    Käufer können seit dem 20.5.2026 bis zu 6.000 € Zuschuss online über das E-Auto-Förderportal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Damit soll es insbesondere Familien ermöglicht werden, sich erstmals ein Elektroauto kaufen zu können. Gefördert werden sowohl der Kauf als auch das Leasing.

    Weitere Informationen zum Förderprogramm

    Europäische Migrationspolitik stellt sich gemeinsam neu auf

    Europa zieht an einem Strang und setzt ein gemeinsames europäisches Asylsystem um (GEAS). Asylverfahren werden ab dem 12.6.2026 europaweit schneller, einfacher, fairer und einheitlicher gestaltet. Ziel sind weniger Doppelanträge in Deutschland und die Entlastung der Kommunen.

    Weitere Informationen zum GEAS

    Überkreuz-Lebendnierenspende nun möglich

    Seit langem deckt die Zahl der Spendernieren den Bedarf nicht, weshalb Betroffene oft viele Jahre auf eine Nierenspende warten. Neben der postmortalen Nierenspende ist auch eine Lebendspende möglich. Allerdings: Bei Verwandten sind manche Spender-Empfänger-Paare nicht kompatibel. Bei ihnen ist eine Organtransplantation nicht möglich, zum Beispiel wegen einer Blutgruppen- oder Gewebe-Unverträglichkeit. Dafür wird künftig die sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspende möglich. Dabei werden zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht, die „über Kreuz“ spenden können.

    Weitere Informationen zu Überkreuz-Lebendnierenspenden

    Schnellerer und einfacherer Widerruf bei Onlineverfahren

    Der Verbraucherschutz bei Vertragsschlüssen im Internet wird verbessert: Mit einem einfachen Klick sollen künftig online geschlossene Verträge widerrufen werden können. Anbieter werden verpflichtet, ab dem 19.6.2026 eine klar erkennbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche zu schaffen.

    Weitere Informationen zum Widerrufsrecht

    Herkunft von Honig muss aufs Etikett

    Ab dem 14.6.2026 gilt eine neue Kennzeichnungspflicht für Honig. Auf jedem Glas müssen alle Ursprungsländer mit exakten Prozentangaben stehen. Die alte Pauschalangabe „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ fällt weg. Für Verbraucher bedeutet das volle Transparenz über die Herkunft. Vor dem Stichtag abgefüllte Gläser dürfen noch abverkauft werden.

    Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Honig

    Eindeutige Kennzeichnung von Milchprodukten

    Ab dem 14.6.2026 gibt es strengere Vorgaben für die Kennzeichnung von Milchprodukten. Für Hersteller werden die Voraussetzungen konkretisiert, um Produkte als „wärmebehandelt“, „pasteurisiert“, „laktosefrei“ oder „frisch“ zu kennzeichnen. Für bestimmte Produkte, Rezepturen und Verpackungsbestände gelten Übergangsfristen, um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.

    Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Milchprodukten

    Public Viewing während der Fußball-WM bis in die Nacht

    Die Bundesregierung hat für die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer in diesem Sommer Ausnahmen zum Lärmschutz beschlossen. Das ermöglicht Public Viewing der Übertragungen teilweise auch bis spät in der Nacht. Die Verordnung gilt seit dem 20.5.bis zum 31.7.2026.

    Weitere Informationen zum Public Viewing

    Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 28.5.2026 (lb)

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