Gesetzgebung | Neuregelungen im September 2025 (Bundesregierung)

    Endriss Newsletter September 2025

    Der EU-Data-Act tritt am 12.9.2025 in Kraft. Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien werden beschleunigt. Bis zum 30.9. ist das Heckenschneiden verboten. Am 11.9. findet der bundesweite Warntag statt. Über diese Regelungen im September informiert die Bundesregierung.

    EU-Data-Act gilt ab 12. September: Mehr Kontrolle über Gerätedaten

    Wer ein vernetztes Auto, E-Bike oder andere vernetzte Geräte wie Smart-TV oder Kühlschränke nutzt, bekommt mehr Kontrolle über seine Daten. Ab dem 12. September müssen Hersteller offenlegen, welche Informationen gesammelt werden – und wie man darauf zugreifen kann. Möglich macht das der sogenannte EU-Data-Act, der ab dann EU-weit verbindlich gilt.

    Weitere Informationen zu EU-Data-Act

    Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien beschleunigt

    Immissionsschutzrechtliche und wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen werden deutlich beschleunigt – digital, bürokratiearm und pragmatisch. Wichtiges Element ist die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz. Umweltbelange werden weiterhin gewahrt.

    Weitere Informationen zu erneuerbaren Energien (EEG)

    Heckenschnitt erst wieder ab 1. Oktober

    Noch bis Ende September ist ein radikaler Schnitt oder die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen verboten. Diese Regelung gilt jährlich zwischen dem 1. März und dem 30. September, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen. Erlaubt sind dann lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte. Das regelt Paragraf 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.

    Weitere Informationen zum Heckenschnitt

    Bundesweiter Warntag am 11. Septeber

    Der bundesweite Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund, Ländern und Kommunen. Er findet in der Regel jährlich am zweiten Donnerstag im September statt. Das ist dieses Jahr der 11. September. Um 11 Uhr ertönt eine Probewarnung. Gegen 11:45 Uhr erfolgt die Entwarnung. Mit dem Probealarm werden die Warnsysteme jährlich für den Ernstfall getestet.

    Weitere Informationen zum bundesweiten Warntag

    Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 28.8.2025 (il)

    Fundstelle(n):

    NWB LAAAJ-98609

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