HR statt PR

Nachhaltigkeit als Kernaufgabe des Personalmanagements? Wie erreichen Unternehmen professionelle Nachhaltigkeit und welche Rolle spielt der Bereich HR? Ein erster Überblick.

Soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit im Unternehmen

Das Thema Nachhaltigkeit wird immer wichtiger. Nachhaltigkeit im Unternehmen bezeichnet grundsätzlich Verantwortungsübernahme für die Auswirkungen des eigenen Wirtschaftens auf die Gesellschaft und dahingehende Handlungen. Hierfür stehen verschiedene Schlagworte im Raum. Sie setzen jeweils einen speziellen Fokus. Oft fällt der Begriff Corporate Social Responsibility (CSR). Er bezieht sich auf die unternehmensinterne Aufstellung in Sachen Nachhaltigkeit. Nicht weniger häufig wird von ESG (Environment, Social and Governance) gesprochen. Insbesondere aus der Kapitalmarktperspektive, wenn es um die Lenkung von Investitionsströmen in nachhaltiges Business geht. Gemeinsam ist diesen Schlagwörtern, dass an ihnen Ober- und Unterthemen hängen, die in anerkannten Referenzdokumenten wie der ISO 26000, der GRI oder dem SASB ausgebreitet sind, und dass sie neben ökologischen auch soziale und ökonomische Aspekte umfassen.

4 Themenbereiche

Professionelles nachhaltiges Wirtschaften umfasst im Wesentlichen vier Themenbereiche: Arbeitsbeziehungen, Einkauf, Umwelt und die Geschäftsethik.

An ihnen hängen dutzende Unterthemen, wie beispielsweise Anti-Korruptionsmaßnahmen, faire Geschäftspraktiken, Diversity, Lohngleichheit, Anti-Diskriminierung, wettbewerbswidrige Praktiken, Lieferanten-Audits, Emissionsmanagement und sehr viele mehr. In eine Strategie und in die Unternehmenskultur gepackt und zusammen umgesetzt, entsteht aus all diesen Themen professionelles  nachhaltiges Wirtschaften.

Keine gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeit für Unternehmen

Nur die Erfüllung gesetzlicher Pflichten reicht nicht aus, um sich als nachhaltig bezeichnen zu können. Denn bislang sind Unternehmen nur in geringem Maße gesetzlich zur Nachhaltigkeit verpflichtet. Derzeit besteht durch die CSR-Richtlinie die Verpflichtung für große Unternehmen, einen öffentlich zugänglichen Nachhaltigkeitsbericht abzugeben, unter anderem zu Anti-Korruptionsaspekten, Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitnehmerbelangen. Dies soll eine nachhaltige Entwicklung im Unternehmen fördern.

Druck ist da – aber nur sehr leicht

Etwas weiter geht das im Juni 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz. Hierdurch sollen Unternehmen in die Pflicht genommen werden, gewisse Arbeits- und Menschenrechtsstandards entlang der gesamten Lieferkette einzuhalten. Wie sich dieses neue Gesetz tatsächlich auswirkt, bleibt derzeit jedoch noch ungewiss.
Aber auch innerhalb der Unternehmen gibt es bislang wenig gesetzlichen Druck. Insbesondere Betriebsräte haben wenig Einfluss auf eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmen. Ihnen stehen keine Mitbestimmungsrechte zu, etwa i. B. auf eine nachhaltige Personalplanung oder die Anfertigung des CRS-Berichts.

Freiwillige unternehmerische Selbstverpflichtung

Für Unternehmen ist deshalb eine unternehmerische Selbstverpflichtung unumgänglich. Schon heute können zahlreiche rechtliche Hebel zu einer nachhaltigen Transformation des Unternehmens eingesetzt werden. Dabei müssen aber rechtliche Vorgaben beachtet werden, die die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen erschweren können: Darf z. B. eine Home-Office-Pflicht für ein besseres Emissionsmanagement eingeführt werden?

HR als Antreiber

Nachhaltigkeit ist ein interdisziplinäres Thema und kann nicht allein der Geschäftsführung überlassen werden. Eine Schlüsselrolle spielt hierfür der Bereich HR. Denn:

  • Immer mehr Bewerber achten bei der Wahl eines zukünftigen Arbeitgebers auf Nachhaltigkeit, wie eine Befragung der Jobbörse Stepstone zeigt. Dabei gaben unter anderem drei Viertel der Befragten an, es sei für sie wichtig, dass Nachhaltigkeit für den Arbeitgeber eine große Rolle spielt. Wer in Sachen grüne Unternehmensführung innovativ ist, hat also einen Vorteil im „war for  talents“.
  • Aber auch für bereits beschäftigte Arbeitnehmer ist Nachhaltigkeit von zentraler Bedeutung. Beschäftigte, die sich mit der Unternehmensphilosophie identifizieren, werden sich seltener beruflich umorientieren. Auch führen Angebote wie beispielsweise Firmen-E-Bikes, nachhaltige Bonusprogramme und eine gute Work-Life-Balance zu einer höheren Zufriedenheit der Belegschaft.
  • Und wem das nicht überzeugend genug ist, der kann sich die wirtschaftlichen Vorteile anschauen. Eine Studie zu den 17 SDGs (Sustainable Development Goals) der UN zeigt, dass eine Erreichung der Ziele neue Möglichkeiten im Wert von 12 Bio. Dollar schaffen kann.

Die Nachhaltigkeitsagenda für HR

Der Bereich HR muss nun vor allem eins begreifen: Für ein erfolgreiches und zukunftsträchtiges Personalmanagement sollte heute schon die Förderung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmenskultur im Vordergrund stehen.

Paula Wernecke

Dieser Beitrag wurde zuerst auf dem CMS-Blog veröffentlicht.

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