IFRS 18 – FX-Differenzen aus IC loans endlich geklärt: Wahlrecht

Nachdem das IASB die finale Agenda-Entscheidung des IFRS IC vom März 2026 am 22. April 2026 bestätigt hatte, veröffentlichte das IFRS IC diese offiziell.

Was bedeutet das?

Hiernach hat das Unternehmen ein Wahlrecht, FX-Differenzen aus IC loans entweder komplett der operativen Kategorie zuzuordnen (View I) oder der Kategorie, der die FX-Differenz vor der SCHUKO bzw. AEKO zugeordnet worden, wäre, d.h. der investiven Kategorie, wenn die FX-Differenz aus IC-Darlehensforderungen resultiert bzw. der Finanzierungskategorie, wenn die IC-Darlehensverbindlichkeit ursächlich für das Entstehen der FX-Differenz war.

Die Ausübung des Wahlrechts ist, sofern wesentlich, im Rahmen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zu erläutern.

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