Was bedeutet das?
Hiernach hat das Unternehmen ein Wahlrecht, FX-Differenzen aus IC loans entweder komplett der operativen Kategorie zuzuordnen (View I) oder der Kategorie, der die FX-Differenz vor der SCHUKO bzw. AEKO zugeordnet worden, wäre, d.h. der investiven Kategorie, wenn die FX-Differenz aus IC-Darlehensforderungen resultiert bzw. der Finanzierungskategorie, wenn die IC-Darlehensverbindlichkeit ursächlich für das Entstehen der FX-Differenz war.
Die Ausübung des Wahlrechts ist, sofern wesentlich, im Rahmen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang zu erläutern.


