Internationales | Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (BMF)

    Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes (StAbwG) Stellung genommen (BMF, Schreiben v. 14.6.2024 - Z IV B 5 - S 1308/22/10008 :004).

    In dem Schreiben geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

    I. Umsetzung der Maßnahmen der Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)

    II. Nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete und Ansässigkeit

    III. Anwendungsbereich

    1. Persönlicher Anwendungsbereich
    2. Sachlicher Anwendungsbereich
    3. Zeitlicher Anwendungsbereich
      1. Allgemeines
      2. Anwendung des § 8 StAbwG
      3. Anwendung des § 11 StAbwG


    IV. Betroffene Geschäftsvorgänge, § 7 StAbwG

    V. Abwehrmaßnahmen

    1. Verbot des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs, § 8 StAbwG
    2. Verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung, § 9 StAbwG
    3. Quellensteuermaßnahmen, § 10 StAbwG
    4. Allgemeines
    5. Einzelne Tatbestände, § 10 Absatz 1 Satz 1 StAbwG
    6. Weitere Voraussetzungen, § 10 Absatz 1 Satz 2 StAbwG
    7. Rechtsfolgen, § 10 Absatz 2 StAbwG
    8. Versagung der Steuerbefreiung für Dividenden und Veräußerungsgewinne, § 11 StAbwG
    9. Verhältnis der Abwehrmaßnahmen untereinander
    10. Gesteigerte Mitwirkungspflichten, § 12 StAbwG


    VI. Verhältnis zu anderen Regelungen

    1. Verhältnis von §§ 8, 9 und 10 StAbwG zu § 10 AStG
    2. Verhältnis von § 10 StAbwG zu § 2 AStG
    3. Verhältnis von § 11 StAbwG zu § 11 AStG
    4. Verhältnis des StAbwG zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
    5. Verhältnis zu anderen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzugsverboten


    Quelle: BMF, Schreiben v. 14.6.2024 - Z IV B 5 - S 1308/22/10008 :004; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

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