ESG-Reporting

Das Qualifizierungsprogramm zur erfolgreichen und sicheren Umsetzung im Unternehmen
Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU: Änderungen, Herausforderungen und Perspektiven
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 sind Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Zeitlich gestaffelt sollen immer mehr Unternehmen zum Thema ESG (Environment-Social-Governance) in ihrem Unternehmen und ihrem Umfeld berichten. Grundlage dafür sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die eine einheitliche Berichterstattung sicherstellen sollen. Bisher waren davon ca. 50.000 Unternehmen bzw. Konzerne in der EU betroffen.
Was ändert sich durch das Omnibus Package I?
Durch das sog. Omnibus-Package I hat die EU-Kommission im Februar 2025 jedoch bereits Änderungen an der CSRD sowie dem ESRS Set 1 in Aussicht gestellt, die zum einen zu einer Reduzierung des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung und zum anderen zu Klarstellungen von bestehenden Anforderungen in den Standards führen soll.
Am 9. Dezember 2025 hat sich eine vorläufige Einigung in den Trilogverhandlungen auf EU-Ebene ergeben, nach der sich der verpflichtende Anwendungsbereich der CSRD auf Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Mio. € Umsatzerlöse beschränken soll. Schätzungen zufolge soll dies zu einer Verminderung der verpflichteten Unternehmen um mehr 80% im Vergleich zu den aktuell noch geltenden Regelungen führen.
Verschiebung der Anwendungsfristen
Um sich Zeit für diese Änderungen zu verschaffen, wurde bereits im April 2025 eine zeitliche Verschiebung der Anwendung der CSRD für große Kapitalgesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse für jeweils zwei Jahre auf 2027 bzw. 2028 von der EU beschlossen. Diese Regelung ist von den EU-Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen.
Wie geht es nun weiter?
Viele Unternehmen waren verunsichert, ob sie künftig weiterhin verpflichtend nach der CSRD eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen oder nicht und wie sie sich bis zur endgültigen Verabschiedung von Änderungen verhalten sollen. Die vorläufige Entscheidung auf EU-Ebene zum verpflichtenden Anwendungsbereich hat nun mehr Klarheit geschaffen. Es ist jetzt abzuwarten, dass diese auch endgültig in EU-Recht gegossen wird.
Für alle Unternehmen, die bislang in den verpflichtenden Anwendungsbereich gefallen sind und für die dies nun nicht mehr der Fall ist, steht jetzt die Entscheidung an, ob sie freiwillig eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen wollen. Viele Bemühungen sind bislang schon in die Vorbereitungen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung geflossen und die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsinformationen wird weiterhin bestehen bleiben. Dieses Momentum sollte genutzt werden. Und für alle auch künftig verpflichteten Unternehmen läuft das Projekt weiter, um für das Jahr 2027 erstmalig berichten zu können.
Zukunftsaussichten: Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt zentral in der EU-Politik
Insgesamt ist nicht zu erwarten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren ad acta gelegt wird. Im Gegenteil. Die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bleiben weiterhin ein zentraler Bestandteil der EU-Politik, insbesondere im Rahmen des Green Deals, der in einen „Clean Industrial Deal“ mit fokussierter Schwerpunktsetzung in Sachen Nachhaltigkeit weiterentwickelt werden soll.
Insofern ist es wichtig, über umfangreiches Wissen und ausreichende Ressourcen zu verfügen, um bei diesen Entwicklungen mithalten zu können. Hierzu sind qualifizierte Spezialisten erforderlich, die in der Lage sind, die gesetzlichen Anforderungen der ESG-Berichterstattung korrekt abzubilden. Darüber hinaus benötigen die Unternehmen auch ESG-Manager, die Nachhaltigkeit perspektivisch in die Unternehmenssteuerung integrieren können.
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