ESG-Reporting

Das Qualifizierungsprogramm zur erfolgreichen und sicheren Umsetzung im Unternehmen
Die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU: Änderungen, Herausforderungen und Perspektiven
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Januar 2023 sind Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Zeitlich gestaffelt sollen immer mehr Unternehmen zum Thema ESG (Environment-Social-Governance) in ihrem Unternehmen und ihrem Umfeld berichten. Grundlage dafür sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die eine einheitliche Berichterstattung sicherstellen sollen. Bisher waren davon ca. 50.000 Unternehmen bzw. Konzerne in der EU betroffen.
Was ändert sich durch das Omnibus Package I?
Durch das sog. Omnibus-Package I hat die EU-Kommission im Februar 2025 jedoch bereits Änderungen an der CSRD sowie dem ESRS Set 1 in Aussicht gestellt, die zum einen zu einer Reduzierung des Anwendungsbereichs und des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung und zum anderen zu Klarstellungen von bestehenden Anforderungen in den Standards führen soll.
So hat die EU-Kommission vor, den verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD auf große Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen bzw. deren Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitern zu beschränken. Schätzungen zufolge soll dies zu einer Verminderung der verpflichteten Unternehmen um 80% im Vergleich zu den aktuell geltenden Regelungen führen.
Verschiebung der Anwendungsfristen
Um sich Zeit für diese Änderungen zu verschaffen, wurde im April 2025 eine zeitliche Verschiebung der Anwendung der CSRD für große Kapitalgesellschaften sowie kleine und mittlere Unternehmen von öffentlichem Interesse für jeweils zwei Jahre auf 2027 bzw. 2028 von der EU beschlossen. Diese Regelung ist von den EU-Mitgliedstaaten bis 31. Dezember 2025 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen.
Wie geht es nun weiter?
Viele Unternehmen sind aktuell verunsichert, ob sie künftig weiterhin verpflichtend nach der CSRD eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen oder nicht und wie sie sich bis zur endgültigen Verabschiedung von Änderungen verhalten sollen.
Unternehmen, die bislang in den Anwendungsbereich fallen, kann nur geraten werden, ihre bisherigen Bemühungen um die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht einzustellen. Denn nur so sind sie für jede Entwicklung gewappnet.
Zukunftsaussichten: Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt zentral in der EU-Politik
Insgesamt ist nicht zu erwarten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den kommenden Jahren ad acta gelegt wird. Im Gegenteil. Die Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bleiben weiterhin ein zentraler Bestandteil der EU-Politik, insbesondere im Rahmen des Green Deals, der in einen „Clean Industrial Deal“ mit fokussierter Schwerpunktsetzung in Sachen Nachhaltigkeit weiterentwickelt werden soll.
Insofern ist es wichtig, über umfangreiches Wissen und ausreichende Ressourcen zu verfügen, um bei diesen Entwicklungen mithalten zu können. Hierzu sind qualifizierte Spezialisten erforderlich, die in der Lage sind, die gesetzlichen Anforderungen der ESG-Berichterstattung korrekt abzubilden. Darüber hinaus benötigen die Unternehmen auch ESG-Manager, die Nachhaltigkeit perspektivisch in die Unternehmenssteuerung integrieren können.
Unser Angebot: Qualifizierung für Ihre nachhaltige Zukunft
Sie fragen sich, welche Schritte Sie als nächstes gehen sollen? Hier unsere Empfehlungen:
Fall 1: Sie fallen in den verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD
Informieren Sie sich über ausgesuchte Themenbereiche für Ihr ESG-Reporting. Oder Sie weisen sich als ESG-Spezialist aus mit dem Zertifikat „Certificate in Sustainability Reporting (CiSR)®".
Fall 2: Sie haben sich bereits mit dem aktuellen Stand der ESRS befasst und möchten wissen, ob Sie weiter in den Anwendungsbereich fallen und wie Sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten?
Im Rahmen des Seminars ESRS Set 1- Update erfahren sie, welche konkreten Änderungen an den ESG-Standards es gibt, welche neuen Fristen für Sie gelten und wie Sie die neuen Anforderungen umsetzen.
Fall 3: Sie fallen nicht (mehr) in den Anwendungsbereich, möchten oder müssen aber weiterhin einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen – mit möglichst wenig Aufwand?
Im Rahmen des Seminars „ESG für KMU“ erhalten Sie eine praxisnahe Anleitung zur Anwendung des künftigen freiwilligen SME-Standards und lernen, wie Sie auch ohne gesetzliche Berichtspflicht strukturiert und angemessen Ihren Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Und so die vielfältigen Anforderungen Ihrer Geschäftspartner effizient und einheitlich erfüllen.