Fachkursförderung

Fördermöglichkeiten

„ESF-Förderprogramm Fachkurse“ in Baden-Württemberg

Bis zu 70 % Zuschuss auf Ihre Weiterbildungskosten

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bezuschusst mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) der Europäischen Union gezielt die berufliche Weiterbildung.

Mit dem Förderprogramm Fachkurse können Sie in förderfähigen Kursen bis zu 70 % der Kursgebühren sparen.

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Personen mit Wohn- oder Arbeitsort in Baden-Württemberg, darunter:

  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
  • Selbstständige und Freiberufler:innen
  • Wiedereinsteiger:innen
  • Gründungswillige

Nicht förderfähig sind Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Kommunen) sowie Hochschulpersonal.

Wie hoch ist die Förderung?

  • 30 % Zuschuss auf die Kursgebühr für alle förderfähigen Teilnehmenden
  • 70 % Zuschuss, wenn Sie:
    • mindestens 55 Jahre alt sind oder
    • keinen Berufsabschluss haben

Die Förderung wird direkt vom Weiterbildungsanbieter auf die Kursgebühr angerechnet – Sie zahlen nur den reduzierten Betrag.

Welche Kurse sind förderfähig?

  • Fachkurse mit mindestens 8 und höchstens 160 Unterrichtseinheiten
  • Abschluss des Lehrgangs oder Seminars innerhalb von 6 Monaten
  • Kursgebühr maximal 6.000 € netto

Nicht förderfähig sind z. B. Studiengänge, Fernlehrgänge oder Schulungen zu eigenen Produkten.

  • Fast unser gesamtes Zertifikats- und Seminarangebot ist förderfähig, auch eine wiederholte Förderung bei Besuch mehrerer Seminare ist möglich und sogar erwünscht!

Wie beantrage ich die Förderung?

Ob Sie schon gebucht haben oder sich gerade erst für Ihr Seminar bzw. Ihren Zertifikatskurs entschieden haben, mit Einhaltung dieser 5 Schritte können Sie die Förderung nutzen:

1. Zielgruppen-Abfrage und Teilnehmerfragebogen vor Kursstart ausfüllen.
Hierzu nutzen Sie die folgenden Dokumente, zu Ihrer Kenntnis erhalten Sie zusätzlich Informationen zur Datenerhebung
 

2. „Webformular zur Beantragung“ nutzen
Mit dem Webformular senden Sie uns den „Fragebogen für Teilnehmende“ und die „Zielgruppenabfrage Fachkurse“ zu.

Kommen Sie bei Fragen zum Ausfüll-Prozess gerne auf uns zu. Nur anhand Ihrer vollständigen Auskünfte können wir ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie von der Förderung profitieren können. Bitte senden Sie uns die Formulare vor Kursstart zurück!

Webformular zur Beantragung

3. Zuschuss erhalten
Wir ziehen den Förderbetrag direkt von der Rechnung ab.
 

4. Vollständige Teilnahme
Eine regelmäßige Teilnahme kann ab einer Anwesenheitsquote von mindestens 70% bescheinigt werden. Bei Webinarteilnahme muss Ihre Kamera daher stets aktiviert sein.
 

5. Stichprobenartige Befragung
Nach Beendigung Ihrer Weiterbildung können stichprobenhaft Befragungen von der ESF-Verwaltungsbehörde ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik erfolgen.

Die Förderung kann unter Einhaltung der oben genannten Bedingungen innerhalb des Anerkennungszeitraumes bis 31.08.2026 gewährt werden, bis der gewährte Zuschuss aufgebraucht ist. Es besteht kein rechtlicher Anspruch.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Europäischer Sozialfonds Plus – Baden-Württemberg

Sie haben noch Fragen? Ihr direkter Draht zu uns

Cecilia Czauderna
Beratung zu Fördermöglichkeiten

Sie erreichen mich telefonisch unter: +49 221 93 64 42-424
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: foerderungen(at)ifrs-akademie.de

Corinna Vattersen
Beratung zu Fördermöglichkeiten

Sie erreichen mich telefonisch unter: +49 221 93 64 42-423
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: foerderungen(at)ifrs-akademie.de

Kerstin Kleemann
Beratung zu Fördermöglichkeiten

Sie erreichen mich telefonisch unter: +49 221 93 64 42-413
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: foerderungen(at)ifrs-akademie.de

Kontakt