Seit Beginn des Jahres gelten neue Regeln für den Bezug des Bildungsschecks NRW, die Sie im Folgenden zusammengefasst finden.
Ziele des Bildungsschecks NRW: Beschäftigung sichern, Fachkräfte gewinnen und halten
Der neu gestaltete Bildungsscheck NRW richtet sich besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung soll unterstrichen werden.
Wie in der Vergangenheit auch, können Bildungsschecks entweder im individuellen Zugang von Arbeitnehmern oder im betrieblichen Zugang über das Unternehmen ausgestellt werden. Die Regelungen für den jeweiligen Zugang wurden neu gefasst:
- Betrieblicher Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil.
Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
Kurskosten: ab 500,- EUR
Anzahl: max. zehn Bildungsschecks im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
Zielgruppen: alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst)
Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck - Individueller Zugang zum Bildungsscheck NRW
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird die bzw. der Beschäftigte selbst beraten und trägt den Eigenanteil.
- Betriebsgröße: max. 249 Beschäftigte
- Einkommen: zu versteuerndes Einkommen max. 30.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten max. 60.000,- EUR
- Kurskosten: ab 500,- EUR
- Anzahl: ein Bildungsscheck im Zeitraum von zwei Kalenderjahren
Zielgruppen
- alle Beschäftigten (außer Öffentlicher Dienst)
- Berufsrückkehrend
Selbständige erhalten keine Bildungsschecks
- Förderhöhe: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck
Was Sie tun müssen, wenn Sie einen Bildungsscheck erhalten möchten:
Beratungseinrichtungen informieren und stellen den Bildungsscheck NRW aus
Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben und können dann zur Verrechnung bei den Weiterbildungsanbietern eingereicht werden. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Die Beratung ist kostenlos. Individuell wird informiert zu den persönlichen Voraussetzungen für die Förderung, Betriebe erhalten Beratung zum Qualifizierungsbedarf ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Beratungsstellen zum Bildungsscheck unter: www.weiterbildungsberatung.nrw.de
Weitere Informationen finden Sie unter: www.arbeit.nrw.de