Bildungsurlaub

Fördermöglichkeiten

Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung – viele Namen, ein Prinzip

Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber jährlich bis zu 5 Tage zur Weiterbildung, die nicht von Ihrem Urlaubskonto abgezogen werden.

Viele unserer Tageslehrgänge sowie einige unserer Intensivlehrgänge sind für die Bildungsurlaubs-Programme der Länder anerkannt. Der Anspruch auf Bildungsurlaub beläuft sich in der Regel auf bis zu 5 Tage, hier gibt es allerdings unterschiedliche Ansprüche je nach Bundesland. In vielen Ländern darf der jährliche Anspruch aus dem Vorjahr mit in das aktuelle Jahr genommen werden, wenn er noch nicht genutzt wurde. Damit sind bis zu 10 Tage Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung möglich.

Bildungsurlaub ist in der Regel mit anderen Förderprogrammen, wie z.B. dem Bildungsscheck NRW kombinierbar.

So beantragen Sie Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung

1. Förderfähigkeit klären: Machen Sie sich mit der gesetzlichen Regelung vertraut, die für das Bundesland gilt, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat und prüfen Sie, ob Ihr Kurs für Bildungsurlaub geeignet ist. Das finden Sie ganz einfach über unser Webformular heraus.

2. Formulare anfordern: Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten

  • Bei der Buchung: Bitte geben Sie im Nachrichtenfeld an, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hatgerne per Web-Formular oder
  • per E-Mail an foerderungen(at)ifrs-akademie.de. Für eine zielsichere Beratung teilen Sie uns mit, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat und für welchen Lehrgang Sie Bildungsurlaub nutzen möchten.
Bildungsurlaubs-Formular hier anfordern

3. „Mitteilung für den Arbeitgeber“ fristgerecht dem Arbeitgeber (Vorgesetzte, Personalabteilung o.ä.) vorlegen.

4. Teilnahme an unserer verpflichtenden Bildungsurlaubs-Erhebung: Einige Bundesländer fordern eine Berichterstattung zur Nutzung von Bildungsurlaub an. Teilnehmende aus diesen Bundesländern erhalten von uns einen Umfragelink, der verpflichtend ausgefüllt werden muss.

Wichtig

Die gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub variiert von Bundesland zu Bundesland, bitte informieren Sie sich zu den für Sie geltenden Bedingungen.

Für das Land Hessen besteht aufgrund der veränderten Gesetzeslage gegenwärtig keine Option auf eine Bildungsurlaubsteilnahme.

FAQ: Die häufigsten gestellten Fragen an unser Förderteam rund um Bildungsurlaub

Wie finde ich heraus, ob mein Kurs für Bildungsurlaub anerkannt ist?
Auf vielen unserer Produktseiten finden Sie unter dem Abschnitt "Bildungsurlaub" Hinweise zur Anerkennung des jeweiligen Kurses.

Eine weitere Orientierung bietet unser Bildungsurlaubs-Formular: Alle Kurse, die dort im Dropdown-Menü aufgeführt sind, sind in der Regel bereits anerkannt oder befinden sich im Anerkennungsverfahren.

Warum sind eure Veranstaltungen in Hessen nicht für Bildungsurlaub anerkannt?
Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung in Hessen haben wir uns gegen die Beantragung einer Träger- und Lehrgangsanerkennung entschieden. Ein wesentlicher Grund dafür ist die gesetzliche Vorgabe, dass Bildungsurlaubsmaßnahmen in Hessen mindestens 20 % gesellschaftspolitische Inhalte umfassen müssen. Eine entsprechende Anpassung unserer Lehrpläne wäre mit tiefgreifenden Änderungen und erhöhten Stundenzahlen verbunden, die wir in dieser Form nicht umsetzen können.

Tipp unseres Förderteams: Viele Arbeitgeber zeigen sich kulant und gewähren Bildungsurlaub dennoch, wenn nachgewiesen wird, dass der gewünschte Kurs in anderen Bundesländern anerkannt ist. Gerne unterstützen wir Sie mit den notwendigen Informationen als Argumentationsgrundlage im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.

Warum ist meine gewählte Veranstaltung nicht für Bildungsurlaub geeignet?
Die Anerkennung eines Kurses für Bildungsurlaub hängt von den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben des Bundeslandes ab. Wichtige Kriterien sind unter anderem:

  • Die Mindestanzahl an Unterrichtstagen, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können.
  • Eine tägliche Mindestunterrichtszeit, die in den meisten Bundesländern bei durchschnittlich 6 Zeitstunden pro Tag liegt (Selbstlernzeiten außerhalb des Kurses werden dabei nicht berücksichtigt).
  • Unterricht, der abends oder am Wochenende stattfindet, kann nicht als Bildungsurlaub anerkannt werden.
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Sie haben noch Fragen? Ihr direkter Draht zu uns

Cecilia Czauderna
Beratung zu Fördermöglichkeiten

Sie erreichen mich telefonisch unter: +49 221 93 64 42-424
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: foerderungen(at)ifrs-akademie.de

Corinna Vattersen
Beratung zu Fördermöglichkeiten

Sie erreichen mich telefonisch unter: +49 221 93 64 42-423
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: foerderungen(at)ifrs-akademie.de

Kerstin Kleemann
Beratung zu Fördermöglichkeiten

Sie erreichen mich telefonisch unter: +49 221 93 64 42-413
Oder schreiben Sie mir eine E-Mail: foerderungen(at)ifrs-akademie.de

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