Weiterbildung - Förderung Thüringen

Was wird gefördert?

Für Ihre individuelle berufliche Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 € durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert werden.

Wann sind Sie antragsberechtigt?

Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.

Wie oft kann ein Weiterbildungsscheck beantragt werden?

Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Ihr Antrag muss bei dem TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen.

Was ist für die Antragstellung zu beachten?

Die Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist. Die Kombination von verschiedenen Fördermitteln ist nicht möglich. Antragstellende sind verpflichtet die Gesamtfinanzierung, die ordnungsgemäße Durchführung und die Abrechnung ihrer Weiterbildung sicherzustellen. Die Zustimmung zu einer Förderung durch den Weiterbildungsscheck erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides unter Beachtung der notwendigen Auflagen und Bedingungen.

Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Die Auszahlung des Weiterbildungsschecks erfolgt nach der Beendigung der Weiterbildung sowie der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wie kann der Weiterbildungsscheck beantragt werden?

Der Antrag ist nach der Registrierung und Anmeldung im Förderportal online auszufüllen und anschließend elektronisch an das TLVwA zu übermitteln.Der Antrag ist zusätzlich ausgedruckt und mit rechtsverbindlicher Unterschrift sowie den erforderlichen Unterlagen postalisch an das TLVwA (Thüringer Landesverwaltungsamt - R 1.3 Antrag Weiterbildung, Weimarische Straße 45/46, 99099 Erfurt) zu senden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesverwaltungsamtes von Thüringen.

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