Qualischeck Rheinland-Pfalz

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungen.
Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten  bzw. Weiterbildungen von mind. 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.

Welche Kosten werden übernommen?

Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Wichtig!

Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

Wann und wo kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?

Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen über das Onlineformular im EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus.
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung über das EDVBegleitsystem bei der Bewilligungsbehörde (zwischengeschalteten Stelle) eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.

Rechnung

Die Kosten für eine Weiterbildung sind durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin nach Erhalt der Rechnung an uns zu überweisen.

Erstattung

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme durch den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin und nach Vorlage und Prüfung des Antrags auf Kostenerstattung. Die Erstattung des Pauschalbetrages wird von der Teilnahme an der bewilligten Weiterbildung abhängig gemacht. Der Erstattungsantrag soll innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss der Weiterbildung über das EDV Begleitsystem bei der Bewilligungsbehörde unter Vorlage folgender Nachweise vorgelegt werden:

  • unterschriebener und vollständig ausgefüllter Antrag auf Kostenerstattung
  • Kopie des Teilnahmezertifikates
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