Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Berufliche Weiterbildungen (auch online), die mindestens 16 Zeitstunden umfassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 40% der Gesamtkosten, maximal jedoch 1.500,00 Euro/Kalenderjahr pro Antragstellenden.

Voraussetzung: Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss sich an der Weiterbildung mit mindestens 60 % der Seminarkosten beteiligen.

Wo ist der Antrag zu stellen?

Die Beantragung der Förderung kann entweder elektronisch über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein oder über die im Download-Bereich der Bewilligungsbehörde Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellten Formulare erfolgen. Für die Beantragung benötigen Sie von uns ein ausgefülltes Formular. Wenden Sie sich hierfür gerne unter Angabe des Wunschkurses samt Kursdaten an uns.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn gestellt werden. Bei einem Beginn am Wochenende bzw. Feiertag verschiebt sich die Antragsfrist auf den vorangehenden Arbeitstag (Montag - Freitag). Mit der Weiterbildung darf erst begonnen werden, wenn der Antrag abschließend bearbeitet wurde und ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Maßgeblich für die fristgerechte Vorlage ist der Eingang bei der IB.SH.

Wer bezahlt die Weiterbildung?

Durch den „Weiterbildungsbonus SH“ sind ausschließlich die Erwerbstätigen zuwendungsberechtigt, sodass die Förderung ausschließlich auf das Konto der bzw. des Erwerbstätigen als Antragstellende überwiesen wird.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt nachträglich auf Antrag. Hierfür sind der Bewilligungsbehörde spätestens drei Monate nach Beendigung des Weiterbildungsseminars alle notwendigen Formulare und Unterlagen vollständig einzureichen.

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