Weiterbildungsscheck Sachsen

Individuelle berufliche Weiterbildungen fördern

Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen sind in den Förderbausteinen geregelt. Diese werden zur Zeit erarbeitet.

Wer ist antragsberechtigt?

- Beschäftigte
- Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger

Zuständige Stelle

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Verfahrensablauf

Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden, neuen Antragsformulare für den Förderzeitraum 2014-2020 schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.

Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.

Frist/Dauer

Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragstellung und Erlass des Zuwendungsbescheides eine Bearbeitungszeit durch die SAB je nach Antragsaufkommen von ca. 8 Wochen notwendig ist.

Kosten

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.sab.sachsen.de und dort unter dem Menüpunkt „Arbeit und Bildung"

Kontakt