Gesetzgebung | Neuregelungen zum Januar 2024 (Bundesregierung)

    Höherer Mindestlohn, gestiegenes Bürgergeld, das E-Rezept: Zum Jahreswechsel treten in vielen Bereichen gesetzliche Neuregelungen in Kraft. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.

    Arbeit

    Mindestlohn steigt

    Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten. Ab Januar 2024 liegt die unterste Lohngrenze bei 12,41 Euro brutto je Stunde. Ein Jahr später steigt sie auf 12,84 Euro.

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    Minijobber dürfen mehr verdienen

    Ab Januar dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen. Da der Mindestlohn steigt, hebt der Gesetzgeber auch die Obergrenze für Minijobber an. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Minijobber ihre Arbeitszeit nicht kürzen müssen, sondern dauerhaft bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können.

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    Zuschuss für Eingliederung von Arbeitssuchenden verlängert

    Wer Arbeitssuchende einstellt, die stärkere Unterstützung benötigen – etwa aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters – kann auch künftig bis zu 36 Monate lang einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert.

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    Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichten jetzt auch für kleinere Unternehmen

    Unternehmen tragen Verantwortung dafür, dass Menschenrechte in globalen Lieferketten eingehalten werden; so schreibt es das sogenannte Lieferkettengesetz vor. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne aber auch der Schutz der Umwelt. Ab 1. Januar 2024 greift das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten – bislang verpflichtete das Gesetz lediglich Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden.

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    Soziales

    Bürgergeld steigt deutlich

    Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.

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    Der Arbeitsmarkt wird inklusiver

    Um mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollen Menschen mit Behinderung verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dies gelingt, ändern sich zum 1. Januar 2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

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    Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024

    Die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung steigen. Die Grenzwerte werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst. Damit wird gewährleistet, dass die soziale Absicherung stabil bleibt.

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    Opfern schneller und besser helfen

    Ein neues Sozialgesetzbuch tritt in Kraft. In diesem Gesetzbuch XIV wird das Soziale Entschädigungsrecht klar und transparent strukturiert. Damit kann Opfern von Gewalt – auch von Terror und sexuellem Missbrauch – schneller und zielgerichteter geholfen werden.

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    Gesundheit

    Elektronisches Rezept (E-Rezept)

    Das rosafarbene Papier-Rezept wird durch ein elektronisches abgelöst. Gesetzlich Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch per E-Rezept. Sie können es mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder durch einen Papierausdruck einlösen.

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    Erhöhung der Kinderkrankentage

    Die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) werden für 2024/2025 auf 15 erhöht. Vor der Corona-Pandemie waren es regulär zehn Tage. Wenn Eltern diese Tage in Anspruch nehmen, bekommen sie dafür Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

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    Neuer Grenzwert bei Bisphenol A für Trinkwasser

    Damit unser Trinkwasser auch weiterhin bedenkenlos getrunken werden kann, hat die neue Trinkwasserverordnung einige Grenzwerte verschärft oder neu eingeführt. Ab 12. Januar 2024 gilt ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte werden folgen. Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Chemikalie ist unter anderem in Kunstharzen enthalten, die auch zur Sanierung von Trinkwasserleitungen eingesetzt werden.

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    Pflege

    Mehr Leistungen

    Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge werden um jeweils fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 – statt eines Einmalanspruchs – jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Auch der Zuschuss, den die Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, wird erhöht.

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    Bessere Bedingungen für Pflegestudierende

    Das Pflegestudium soll attraktiver werden: Dazu gehört unter anderem eine Ausbildungsvergütung für Studierende. Zudem ist es einfacher, ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen.

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    Energie

    Für mehr klimafreundliche Heizungen

    Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet sein wird.

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    Wärmeplanung für ganz Deutschland

    Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Zukünftig erfahren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch eine Wärmeplanung vor Ort, wie sie am besten heizen sollten. So fällt es leichter, sich für eine geeignete Heizungsoption zu entscheiden.

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    Finanzen

    Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei

    Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. So wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Auch der Kinderfreibetrag steigt – auf 6.612 Euro.

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    Impuls für neues Wachstum

    Mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung – das soll das Zukunftsfinanzierungsgesetz möglich machen. Start-Ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang wird von 1,24 Millionen Euro auf eine Million Euro gesenkt – um auch kleineren Unternehmen den Weg an den Kapitalmarkt zu öffnen.

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    Mehr Steuerfairness – Globale Mindestbesteuerung beschlossen

    Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 darauf verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt, durch ein Gesetz wurde die Richtlinie in Deutschland umgesetzt.

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    Inneres

    Jüdisches Leben schützen und unterstützen

    Die Bundesregierung hat die jährlichen Leistungen an den Zentralrat der Juden von bisher 13 Millionen Euro auf 22 Millionen Euro erhöht. Ziel ist, jüdisches Leben sichtbarer zu machen. Zudem soll die Sicherheit der jüdischen Gemeinschaft weiter gestärkt werden.

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    Republik Moldau und Georgien werden sichere Herkunftsstaaten​

    Die Republik Moldau und Georgien werden in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen.

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    Justiz

    Mehr Geld – weniger Bürokratie für Betreuung

    Selbstständige berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erhalten eine Sonderzahlung. Damit werden inflationsbedingte finanzielle Mehrbelastungen abgefedert.

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    Landwirtschaft

    Ökoleistungen der Landwirtinnen und Landwirte

    Das seit 2023 geltende GAP-Direktzahlungen-Gesetz sieht vor, dass Landwirtinnen und Landwirte freiwillige Ökoleistungen erbringen und dafür honoriert werden. Das können etwa Blühstreifen auf Ackerland, Agroforst oder der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sein. Damit noch mehr Landwirte dies tun, erhöht der Gesetzgeber die Prämien und vereinfacht die Anforderungen.

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    Glyphosat darf weiter eingesetzt werden

    Die Bundesregierung hatte entschieden, Glyphosat 2024 vom Markt zu nehmen. Doch nach der erneuten EU-weiten Zulassung darf Glyphosat auch in Deutschland weiterverwendet werden. Geltende Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat bleiben bestehen. So ist es zum Beispiel in Wasserschutzgebieten verboten.

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    Tierschutz: Verbot des Kükentötens auf Embryonen ausgeweitet

    Seit Januar 2022 ist das Töten von Eintagsküken verboten. Mit der nun beschlossenen Regelung ist es zudem verboten, Hühnerembryonen ab dem 13. Bebrütungstag zu töten.

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    Umweltschutz

    Einwegpfand erweitert auf Milch & Co.

    Ab 2024 wird die geltende Einwegpfandpflicht auch auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen ausgeweitet. Das sieht die jüngste Novelle des Verpackungsgesetzes vor. Für diese Produkte wird dann ein Pfand von mindestens 25 Cent erhoben.

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    Verkehr

    Schnellere Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich

    Langwierige und komplizierte Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau wichtiger Schienenstrecken und Straßenprojekte werden einfacher und schneller.

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    Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 27.12.2023 (il)

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