Risikomanagement im Unternehmen
Gesetzliche Anforderungen verstehen, Haftungsrisiken vermeiden und Risiken systematisch steuern
Unternehmen stehen heute unter zunehmendem Druck, Risiken nicht nur zu erkennen, sondern systematisch zu überwachen und zu steuern. Wirtschaftliche Unsicherheiten, regulatorische Anforderungen und steigende Erwartungen von Investoren, Banken und Geschäftspartnern führen dazu, dass Risikomanagement zu einem zentralen Bestandteil unternehmerischer Verantwortung geworden ist. Dabei handelt es sich längst nicht mehr nur um eine Frage guter Unternehmensführung. Risikomanagement ist in weiten Teilen gesetzlich verpflichtend.
Nach § 91 Abs. 2 AktG ist ein Überwachungssystem einzurichten, das bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig erkennt. Das StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter darüber hinaus ausdrücklich, existenzgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Gleichzeitig prüfen Abschlussprüfer im Rahmen von IDW PS 340 n.F., ob ein solches Risikofrüherkennungssystem vorhanden und angemessen ausgestaltet ist. Zugleich setzt die Business Judgment Rule nach § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG voraus, dass unternehmerische Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsbasis getroffen werden. Ohne ein strukturiertes Risikomanagement ist diese Voraussetzung regelmäßig nicht erfüllt. Damit ist klar: Ein unzureichendes Risikomanagement kann nicht nur wirtschaftliche Fehlentscheidungen begünstigen, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen und persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung auslösen. Unternehmen riskieren nicht nur Fehlentscheidungen, sondern auch erhebliche Konsequenzen im Rahmen von Prüfung, Finanzierung und Unternehmensbewertung. Für Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat können sich darüber hinaus persönliche Haftungsrisiken ergeben, wenn Risiken nicht angemessen identifiziert, bewertet und überwacht werden. In der Praxis stellt sich daher für viele Unternehmen die zentrale Frage: Ist unser Risikomanagement tatsächlich geeignet, um gesetzlichen Anforderungen, Prüfungsstandards und den Erwartungen von Stakeholdern standzuhalten? Genau hier setzt das Seminar „Risikomanagement im Unternehmen“ an. Es vermittelt die grundlegenden Anforderungen und zeigt, wie Risiken systematisch identifiziert, bewertet und in die Unternehmenssteuerung integriert werden können. Beachten Sie hierzu auch unser Seminar „Wesentlichkeitsanalyse ESG“, das zeigt, wie nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Auswirkungen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung strukturiert analysiert und priorisiert werden können.
Typische Fragestellungen aus der Praxis
Viele Unternehmen sehen sich derzeit mit Fragen wie diesen konfrontiert:
- Welche gesetzlichen Anforderungen bestehen an ein Risikomanagementsystem?
- Wie muss ein Risikofrüherkennungssystem ausgestaltet sein, um den Anforderungen des § 91 Abs. 2 AktG zu genügen?
- Welche Erwartungen stellen Wirtschaftsprüfer an die Dokumentation von Risiken?
- Welche persönlichen Haftungsrisiken bestehen für Vorstand, Geschäftsführung und Aufsichtsrat?
- Wie können Risiken systematisch identifiziert und priorisiert werden?
Genau hier setzt das Seminar „Risikomanagement im Unternehmen“ an.
Hintergrund
Risikomanagement ist heute ein zentraler Bestandteil moderner Unternehmensführung. Unternehmen müssen nicht nur Risiken erkennen, sondern diese auch strukturiert analysieren, bewerten und überwachen.
Neben betriebswirtschaftlichen Gründen spielen dabei auch rechtliche Anforderungen eine wichtige Rolle. Verschiedene gesetzliche Vorschriften verpflichten Unternehmen zur Einrichtung geeigneter Systeme zur Risikoüberwachung.
Zu den wichtigsten Grundlagen gehören insbesondere:
- § 91 Abs. 2 AktG – Pflicht zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems
- § 93 AktG – Sorgfaltspflichten des Vorstands
- § 116 AktG – Überwachungspflichten des Aufsichtsrats
- §§ 289 und 315 HGB – Risikoberichterstattung im Lagebericht
- StaRUG – Frühwarnsysteme zur Krisenerkennung
- IDW PS 340 – Prüfung des Risikofrüherkennungssystems
Diese Regelwerke verdeutlichen, dass Risikomanagement nicht nur ein internes Steuerungsinstrument ist, sondern auch Teil der gesetzlichen Organisationspflichten von Unternehmen.
Seminarziele
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage,
- die gesetzlichen Anforderungen an Risikomanagementsysteme zu verstehen,
- die Rolle von Risikomanagement im Rahmen von Corporate Governance einzuordnen,
- typische Risiken systematisch zu identifizieren und zu bewerten,
- grundlegende Instrumente des Risikomanagements anzuwenden,
- Anforderungen von Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsorganen besser zu verstehen.
Das bieten wir Ihnen
Praxisnahe Vermittlung
Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement sowie deren praktische Umsetzung im Unternehmen. Dabei werden insbesondere die Anforderungen aus Aktiengesetz, HGB, StaRUG und den Prüfungsstandards berücksichtigt.
Einordnung gesetzlicher und haftungsbezogener Anforderungen
Sie lernen, welche konkreten Pflichten sich für Geschäftsleitung und Aufsichtsorgane ergeben und welche Haftungsrisiken bei unzureichendem Risikomanagement bestehen können.
Systematische Methodik
Der Aufbau und die Funktionsweise eines Risikomanagementsystems werden Schritt für Schritt nachvollziehbar dargestellt.
Konkrete Anwendung
Anhand praxisnaher Beispiele wird gezeigt, wie Risiken im Unternehmen systematisch erfasst, bewertet und dokumentiert werden können.
Umfassende Seminarunterlagen
Sie erhalten Materialien, die Ihnen auch nach dem Seminar als Leitfaden dienen.
Semianrinhalte
Grundlagen des Risikomanagements
- Begriff und Bedeutung von Risiken im Unternehmen
- Arten unternehmerischer Risiken
- Rolle des Risikomanagements in der Unternehmenssteuerung
Gesetzliche Anforderungen und Corporate Governance
- Organisationspflichten von Vorstand und Geschäftsführung
- Überwachungspflichten des Aufsichtsrats
- Business Judgment Rule und Entscheidungsverantwortung
- Anforderungen aus HGB und Lageberichterstattung
Aufbau eines Risikomanagementsystems
- Risikoidentifikation
- Risikobewertung
- Risikosteuerung
- Risikoberichterstattung
Anforderungen aus Prüfung und Governance
- Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen (IDW PS 340)
- Dokumentationsanforderungen
- typische Schwachstellen in der Praxis
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich insbesondere an:
• Mitarbeitende und Führungskräfte aus Rechnungswesen, Controlling und Finance
• Verantwortliche aus Risikomanagement und Compliance
• Mitglieder von Geschäftsleitungen und Aufsichtsgremien
• Fachkräfte, die sich mit Governance- und Reporting-Anforderungen beschäftigen






