IFRS Basiswissen

IFRS-Seminar

Der eintägige Kurs "IFRS Basiswissen" gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen der International Financial Reporting Standards (IFRS). Darüber hinaus zeigen wir Ihnen anhand ausgewählter Fallstudien im IFRS Kurs, wie sich Bilanzierung und Rechnungslegung nach IFRS auf den Abschluss (Einzel- bzw. Konzernabschluss) auswirken. Weiterhin werden die Unterschiede zwischen HGB und IFRS ausführlich erörtert.

Auch Veränderungen der aktuellen Rechtslage sowie Neuerungen der Rechnungslegung, wie z.B. Umsatzrealisierung (IFRS 15), Finanzinstrumente (IFRS 9) und Leasing (IFRS 16), werden im Kurs thematisiert.

Seminarziele

  • EinfĂĽhrender Aufbau von IFRS-Kompetenz
  • Unterschiede zwischen HGB und IFRS werden verdeutlicht.
  • Auswirkungen der Bilanzierung/ Rechnungslegung nach IFRS auf den Abschluss (Einzel- bzw. Konzernabschluss)

Inhalte

  • Grundlagen
  • Gliederung der Bilanz
  • Anlagevermögen
    • Immaterielle Vermögenswerte
    • Sachanlagen, Abschreibungen
    • Behandlung von Leasingvermögen
    • Impairment-Test (Wertminderung)
    • Zur VeräuĂźerung vorgesehenes Anlagevermögen
  • Vorräte
    • Anschaffungs- und Herstellungskosten
    • Folgebewertung (Abwertungen)
    • Fertigungsaufträge (Teilgewinnrealisierung)
  • Forderungen
  • Wertpapiere
  • Eigenkapital
  • RĂĽckstellungen
    • Pensionen
    • Sonstige RĂĽckstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Latente Steuern
  • Gewinn- und Verlustrechnung, Erlösrealisierung
  • Kapitalflussrechnung
  • Anhangangaben, Segmentberichterstattung
  • Umstellung in der Praxis

Zielgruppe

Der Kurs Basiswissen IFRS richtet sich gezielt an Teilnehmer, die in knapper Form über die hauptsächlichen Besonderheiten der International Financial Reporting Standards (IFRS) informiert werden möchten. Der Teilnehmerkreis ist daher bewusst weitgefasst und richtet sich an alle Fachkräfte des Finanz- und Rechnungswesens (z. B. Finanz- und Anlagenbuchhalter, Corporate Accountants, Bilanzbuchhalter) aber auch des Controllings und der IT (Schnittstellen, Fachabteilungen) sowie generell an IFRS interessierte Praktiker.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an diesem IFRS Kurs Basiswissen sind kaufmännische Grundlagenkenntnisse sowie Kenntnisse der Rechnungslegung nach HGB von Vorteil.

Methodik

Präsenzunterricht mit ausführlichen Fallstudien, die darstellen, wie sich die Bilanzierung nach IFRS auf den Abschluss auswirkt.

Ergänzende Hinweise

Beginn Seminar: 09:00 Uhr
Ende Seminar: 17:00 Uhr

Dauer: 1 Tag

Verpflegung: Tagungsgetränke und Mittagessen sind im Preis des Präsenzseminars "IFRS Basiswissen" enthalten.

Im Seminar behandelte IFRS-Standards

IFRS 9 - Finanzinstrumente
Der Standard IFRS 9 betrifft die Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Verbindlichkeiten und einiger Verträge über den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Positionen. Der Standard klassifiziert Finanzinstrumente in verschiedene Kategorien, nach denen sich die weitere Art der Bewertung des Instruments richtet. Besondere Regeln gelten für eingebettete Derivate und Sicherungsinstrumente.

IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Der IFRS 15 regelt die Erfassung von Erlösen aufgrund von Verträgen mit Kunden. IFRS 15 ist verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend seit 01.01.2018 anzuwenden. Der IFRS 15 wurde in EU-Recht übernommen und löste die in der Vergangenheit gültigen IAS 18 und IAS 11 ab. Ein Erlös darf nach IFRS 15 in der Rechnungslegung dann erfasst werden, wenn der aus einer Transaktion erwartete wirtschaftliche Erfolg mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit eintrifft und wenn die Höhe des Erlöses verlässlich messbar ist.

IFRS 16 - Leasingverhältnisse
Der International Financial Reporting Standard 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren. die bilanzielle Behandlung von Leasingverhältnissen. Für den Leasingnehmer sieht der Standard ein einziges Bilanzierungsmodell vor, welches beim Leasingnehmer dazu führt, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind.

IFRS 5 - Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Der International Financial Reporting Standard 5 regelt die Bilanzierung von zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten. Der Standard umfasst weiterhin Regelungen zur Bilanzierung von aufgegebenen Geschäftsbereichen.

IFRS 8 - Geschäftssegmente
Der IFRS 8-Standard schreibt vor, dass bestimmte Klassen von Unternehmen  Angaben zu ihren Geschäftssegmenten, Produkten und Dienstleistungen, geografischen Gebieten, und wesentlichen Kunden zu leisten haben.

IAS 1 - Darstellung des Abschlusses
Der International Accounting Standard 1 soll vergleichbare IFRS-Abschlüsse, sowohl gegenüber Abschlüssen des eigenen Unternehmens, als auch mit den Abschlüssen anderer Unternehmen, gewährleisten. Dafür wurden Mindestanforderungen für Darstellung, Umfang und Aufbau eines Abschlusses festgelegt.

IAS 2 - Vorräte
Der Standard regelt die Bilanzierung der Bilanzposition Vorräte innerhalb des Umlaufvermögens. Im Fokus des Standards stehen die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beim erstmaligen Ansatz und die Folgebewertung.

IAS 7 - Kapitalflussrechnung
Der Standard IAS7 zielt darauf ab, Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente eines Unternehmens bereitzustellen. Dafür wird eine Kapitalflussrechnung durchgeführt, welche die Cashflows der Berichtsperiode nach Finanzierungstätigkeit, Investitionstätigkeit und betrieblicher Tätigkeit klassifiziert

IAS 12 - Ertragsteuern
Der Standard IAS 12 behandelt die Bilanzierung von Ertragsteuern. Nach den Regelungen werden sowohl die gegenwärtigen Steuerauswirkungen von Geschäftsvorfällen und Ereignissen als auch die künftigen Steuerauswirkungen der Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens erfasst.

IAS 16 - Bilanzierung von Sachanlagen
Der Standard IAS 16 bezieht sich auf die Bilanzierung des Sachanlagevermögens eines Unternehmens. Nach IAS 16 müssen die Vermögenswerte von Unternehmen zur Herstellung von Produkten oder Dienstleistungen, zur Vermietung oder für administrative Zwecke gehalten werden. Außerdem müssen die Vermögenswerte voraussichtlich länger als ein Jahr genutzt werden.

IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer
Der Standard IAS 19  enthält Bilanzierungsvorschriften fĂĽr Leistungen an Arbeitnehmer einschlieĂźlich kurzfristiger Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, anderer langfristiger Leistungen und Abfindungsleistungen. Nach IAS19 sind die Kosten fĂĽr die ZurverfĂĽgungstellung von Leistungen an Arbeitnehmer in der Periode zu erfassen, in der die Leistungen von den Arbeitnehmern verdient werden.

IAS 32 - Finanzinstrumente: Ausweis
IAS 32 beschreibt die Bilanzierungsvorschriften für den Ausweis von Finanzinstrumenten. Die Klassifizierung dieser Instrumente als finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapitalinstrumente stehen besonders im Fokus. Weiterhin bietet der Standard Leitlinien zur Klassifizierung von Beteiligungen an nahe stehenden Unternehmen, Dividenden und Gewinnen/Verlusten sowie zur Frage, wann finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten aufgerechnet werden dürfen.

IAS 36 - Wertminderung von Vermögenswerten
Der Standard IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ soll sicherstellen, dass die Vermögenswerte eines Unternehmens nicht höher als mit ihrem erzielbaren Betrag in der Bilanz angesetzt werden. Mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten und bestimmten immateriellen Vermögenswerten, müssen Unternehmen einen Werthaltigkeitstest durchführen, wenn es einen Hinweis auf die Wertminderung eines Vermögenswertes gibt. IAS 36 ist auf Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte anzuwenden.

IAS 37 - RĂĽckstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen
IAS 37 regelt die Bilanzierung von Rückstellungen, Eventualforderungen und Eventualschulden. Rückstellungen werden mit der besten Schätzung der Aufwendungen bewertet, die erforderlich sein werden, um die Verbindlichkeit zu erfüllen, wobei der Zeitwert des Geldes wesentlich ist.

IAS 38 - Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten
Der Standard IAS 38 beschreibt die Bilanzierungsvorschriften in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte. Ausgenommen sind nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz, die identifizierbar sind. Immaterielle Vermögenswerte, die die Ansatzkriterien des Standards erfüllen, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell bilanziert. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die Nutzungsdauer, solange der Vermögenswert keine unbestimmte Nutzungsdauer hat.

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Das sagen unsere Teilnehmer ĂĽber dieses Seminar

„Der Inhalt des Seminares IFRS Basiswissen war übersichtlich strukturiert und konnte via Webinar gut nachvollzogen werden. Dabei war Herr Dr. Eisenschmidt jederzeit in der Lage, entsprechende Fallbeispiele auf die individuellen Fragen der Teilnehmer anzupassen. Für einen Einstieg bzw. eine Auffrischung im Bereich IFRS ist das Seminar sehr zu empfehlen."
(Björn Brandes, Konzernbuchhaltung, AliSa International GmbH, Hamburg)

„Für mich als Wiedereinsteiger in die internationale Rechnungslegung war das Seminar IFRS Basiswissen sehr gut geeignet. Alle wichtigen IFRS-Standards wurden besprochen, so dass man am Ende des Tages einen guten Überblick über das Thema hatte. Der Dozent konnte die theoretischen Inhalte unterhaltsam an den Mann bzw. die Frau bringen und punktete mit vielen Praxisbeispielen."
(Dorit KĂĽhnhausen, Clifford Chance Services GmbH, Frankfurt)

Fakten
  • Gesamtdauer: 1 Tag Eintägiges Seminar von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • 821,10 € inkl. MwSt.
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  • Behandelte Standards

    IFRS 5, IFRS 8, IFRS 15, IFRS 16 mit allen Neuerungen, IAS 1, IAS 2, IAS 16, IAS 17, IAS 39, IAS 19...

Beratung
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